Montag, 17. März 2008
Geert Wilders und sein Provo-Film
karlpen, 18:59h
Alles eine Frage von Maß und Ziel.
Extremisten wie Broder und einige andere neigen nun mal dazu, massiv zu übertreiben. Sie übertreiben unter anderem auch die europäischen Grundsätze der Meinungsfreiheit. Tatsächlich fassen unsere Gerichte und Regierungen die Meinungsfreiheit in Bezug auf unsere heimische Religion bei weitem nicht so großzügig auf, wie in Bezug auf den Islam.
So gibt es beispielsweise ein höchstrichterliches Urteil zu einem
Schwein am Kreuz, und unsere Familienministerin wollte kürzlich ein religionskritisches Kinderbuch durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indizieren lassen. Daß der ehemalige CSU-Chef Stoiber 2006 anläßlich der Serie „Popetown“ eine Verschärfung des Strafrechts forderte, könnte man noch als bayerischen Populismus deklarieren, seine Begründung schon nicht mehr:
„Wir waren bei der Behandlung unserer christlichen Symbole in einer falsch verstandenen Liberalität viel zu großzügig, wenn etwa das Kreuz provokant in den Dreck gezogen wurde“, kritisierte Stoiber weiter. Die Schutzbedürftigkeit religiöser Gefühle habe unlängst der Streit um die Mohammed-Karrikaturen deutlich gemacht, betonte Stoiber und fügte hinzu: „Moslems halten uns auch deshalb für Ungläubige, weil wir unseren Glauben nicht ausreichend leben und verteidigen.“
Lege ich ähnliche Maßstäbe an die Mohammed-Karikaturen an, so hätten auch diese nicht verbreitet werden dürfen. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, daß der Islam in Bezug auf bildliche Darstellungen besonders empfindlich reagiert, da diese an sich schon verboten sind.
Damit spreche ich mich keinesfalls gegen eine vernünftige Kritik an irgendeiner Religion aus. Im Zweifel ist mir die Meinungsfreiheit daß höherwertige Rechtsgut. Aber: Wie jede meiner Freiheiten, so endet auch die Meinungsfreiheit dort, wo die Rechte anderer beginnen.
Auf gar keinen Fall darf daher ein Film unterdrückt werden, bevor er gemacht wurde. In Anbetracht der aufschäumenden Emotionen hielte ich es jedoch für angebracht, die Inhalte an ähnlichen Maßstäben zu messen, wie zum Beispiel das Schwein am Kreuze. Geschieht das vor der Veröffentlichung, so wäre das die maximal mögliche Konzession gegenüber den Kritikern des Films.
Stoiber:
Extremisten wie Broder und einige andere neigen nun mal dazu, massiv zu übertreiben. Sie übertreiben unter anderem auch die europäischen Grundsätze der Meinungsfreiheit. Tatsächlich fassen unsere Gerichte und Regierungen die Meinungsfreiheit in Bezug auf unsere heimische Religion bei weitem nicht so großzügig auf, wie in Bezug auf den Islam.
So gibt es beispielsweise ein höchstrichterliches Urteil zu einem
Schwein am Kreuz, und unsere Familienministerin wollte kürzlich ein religionskritisches Kinderbuch durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indizieren lassen. Daß der ehemalige CSU-Chef Stoiber 2006 anläßlich der Serie „Popetown“ eine Verschärfung des Strafrechts forderte, könnte man noch als bayerischen Populismus deklarieren, seine Begründung schon nicht mehr:
„Wir waren bei der Behandlung unserer christlichen Symbole in einer falsch verstandenen Liberalität viel zu großzügig, wenn etwa das Kreuz provokant in den Dreck gezogen wurde“, kritisierte Stoiber weiter. Die Schutzbedürftigkeit religiöser Gefühle habe unlängst der Streit um die Mohammed-Karrikaturen deutlich gemacht, betonte Stoiber und fügte hinzu: „Moslems halten uns auch deshalb für Ungläubige, weil wir unseren Glauben nicht ausreichend leben und verteidigen.“
Lege ich ähnliche Maßstäbe an die Mohammed-Karikaturen an, so hätten auch diese nicht verbreitet werden dürfen. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, daß der Islam in Bezug auf bildliche Darstellungen besonders empfindlich reagiert, da diese an sich schon verboten sind.
Damit spreche ich mich keinesfalls gegen eine vernünftige Kritik an irgendeiner Religion aus. Im Zweifel ist mir die Meinungsfreiheit daß höherwertige Rechtsgut. Aber: Wie jede meiner Freiheiten, so endet auch die Meinungsfreiheit dort, wo die Rechte anderer beginnen.
Auf gar keinen Fall darf daher ein Film unterdrückt werden, bevor er gemacht wurde. In Anbetracht der aufschäumenden Emotionen hielte ich es jedoch für angebracht, die Inhalte an ähnlichen Maßstäben zu messen, wie zum Beispiel das Schwein am Kreuze. Geschieht das vor der Veröffentlichung, so wäre das die maximal mögliche Konzession gegenüber den Kritikern des Films.
Stoiber:
"Wir brauchen in unserer Gesellschaft einen Grundkonsens, dass nicht alles mit Füßen getreten werden darf, was anderen heilig ist"Katholischer Nachrichtendienst:
"Der atheistische „Bund für Geistesfreiheit“ darf auch in diesem Jahr keine „Heidenspaß statt Höllenqual-Party“ am Karfreitag organisieren."
... comment