Freitag, 7. März 2008
Was darf die Satire?
Tucholsky meint, sie dürfe alles.

Zumindest in diesem unserem Lande darf sie keine Schweine ans Kreuz nageln:
Das Kreuz gehört zu den spezifischen Glaubenssymbolen des Christentums. Es ist geradezu sein Glaubenssymbol schlechthin. Es versinnbildlicht, wie das BVerfG im Beschluß vom 16. 5. 1995 (NJW 1995, 2477) ausgeführt hat, die im Opfertod Christi vollzogene Erlösung des Menschen von der Erbschuld, zugleich aber auch den Sieg Christi über Satan und Tod und seine Herrschaft über die Welt, Leiden und Triumph in einem. Für den gläubigen Christen ist es deswegen in vielfacher Weise Gegenstand der Verehrung und Frömmigkeitsausübung. Bei dem auf dem T-Shirt abgebildeten „Schwein am Kreuz„ handelt es sich offenkundig um eine beabsichtigte, geschmacklose und bösartige Profanierung (Entweihung) der seit fast 2000 Jahren für den christlichen Glauben zentralen Darstellung des gekreuzigten Christus (Kruzifixus). Das ergibt sich schon daraus, daß sich die Verbindung Schwein und Kreuz in dieser Form auf andere Weise gar nicht sinnvoll erklären läßt. Das Schwein wird, weil es als unrein gilt, üblicherweise als Symbol verwendet, wenn es darum geht, andere zu verunglimpfen und herabzusetzen. Die Profanierungsabsicht wird noch dadurch unterstrichen, daß dort, wo sich bei der christlichen Darstellung Jesu am Kreuz regelmäßig die Aufschrift „INRI„ (lateinisch: Jesus von Nazareth, König der Juden) befindet, bei dem Schweine-T-Shirt die Aufschrift „W„ angebracht ist. Im übrigen belegt die weitere Veröffentlichung der Firma H im Internet vom 9. 12. 1997 deren feindselige Einstellung gegenüber der Katholischen Kirche und die Absicht der Beschimpfung mit hinreichender Deutlichkeit. Das Glaubenssymbol wird auf diese Weise besudelt und in den Schmutz gezogen (OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 290).
Quelle: http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/index.html?id=12085

Ferkel, die ausziehen um Gott zu suchen, sind umstritten. So konnte die Aschaffenburger Staatsanwaltschaft keine strafrechtlich relevanten Inhalte erkennen, stellt aber so nebenher fest, daß das Buch "Wo bitte geht's zu Gott? fragte das kleine Ferkel" ein perfides Machwerk sei.

Die CDU/CSU-Fraktion stellt in einer Pressemitteilung durch
Dr. Hans-Peter Uhl fest: "Religionsfeindlichkeit ist kein Verfassungsgut" und kritisiert unter dieser Überschrift die Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, das Buch nicht zu indizieren.

Werden andere Religionen angegriffen, ist das Feingefühl der Union eher mäßig entwickelt. So fordert Bundesinnenminister Schäuble mehr Mohammed-Karikaturen und sieht darin ein Zeichen der Pressefreiheit. Es ist eben eine christliche Union. Darf eine christliche Union in einem säkularen Staat wirklich Regierungsverantwortung tragen?

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